Muss ich einen Funkschein machen? Infos zu den Funklizenzen
Funkscheine sind immer dann Pflicht, wenn eine Funkanlage verbaut ist. Aus Gründen der Sicherheit empfehlen wir den passenden Funkschein für dein Revier zu machen. So kannst Du in Notsituationen immer die passende Hilfe anfordern.
UBI – Funklizenz
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Wenn auf Deinem eigenen Boot oder Deinem Charter-Boot eine UKW-Funkanlage verbaut ist, musst Du diese benutzen. Um Die Funkanlage auf Binnengewässern benutzen zu dürfen, benötigst Du das UBI.
Um auf Binnengewässern bei unsichtigem Wetter ausfahren zu dürfen, ist nebst dem Radar die Nutzung einer UKW-Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk an Bord vorgeschrieben.
Auf gewissen Gewässern darf bei Hochwasser nur bei Nutzung einer UKW-Sprechfunkanlage ausgefahren werden.
Um die UKW-Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk benutzen zu dürfen, benötigtst Du das UBI.
Inhaber des UBI dürfen nur am Binnen-Schifffahrtsfunk teilnehmen, nicht jedoch am See-Schifffahrtsfunk (dafür ist das SRC/LRC vorgeschrieben).
Um das UBI erlangen zu können, muss man mindestens 15 Jahre alt sein, sowie eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen.
SRC – Funklizenz
Short Range Certificate – beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis
Wenn auf Deinem eigenen Boot oder Deinem Charter-Boot eine UKW-Funkanlage verbaut ist, musst Du diese benutzen. Um Die Funkanlage auf See benutzen zu dürfen, benötigst Du das SRC.
Das SRC berechtigt zur Bedienung von UKW-Sprechfunkanlagen auf Sportbooten im Seefunkdienst (d.h. auf See, nicht auf Binnengewässern).
In den häufig befahrenen Seegebieten reicht die Abdeckung durch UKW-Funk meist bis mindestens 30-40 sm vor der Küste. Für die meisten angehenden Bootsführer reicht das SRC deshalb aus, sofern sie keine Überfahrten auf offenem Meer planen.
Inhaber des SRC dürfen nur am Seefunkdienst teilnehmen, nicht jedoch am Binnen-Schifffahrtsfunk (dafür ist das UBI vorgeschrieben).
Um das SRC erlangen zu können, muss man mindestens 15 Jahre alt sein, sowie eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen.
LRC – Funklizenz
Long Range Certificate – Funkbetriebszeugnis
Das Allgemein gültige Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate – LRC) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und am Sprechfunk mit UKW-, Grenz-Kurzwellen- und Satellitenfunk-Geräten auf See teilnehmen zu können.
Um das SRC erlangen zu können, muss man mindestens 15 Jahre alt sein, sowie eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen.
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Funkzeugnisse
UBI / SRC
Kombikurs
250€
3 Tageskurs
inkl. Lehrmaterial
UBI – Kurs
130€
1 Tageskurs
inkl. Lehrmaterial
SRC – Kurs
150€
2 Tageskurs
inkl. Lehrmaterial
LRC – Kurs
190€
2 Tageskurs
inkl. Lehrmaterial
DEUTSCHER MOTOR- UND YACHTVERBAND
Die Prüfungsgebühren über den DMYV könnt ihr in der Fahrschule einsehen.
Diese ergeben sich individuell zu eurem Boots-/Funkschein.
Kontakt
Skipper Stephan
+49 15116747845
info@fahrschule-ravens.de
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Fahrschule Ravens
(Bootsschule)
Am Handelshafen
40221 Düsseldorf
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