Hier gibt es alle Infos zum Thema Auto
klasse
B / BF17
klasse
B196
B - Autoführerschein
Kraftfahrzeuge mit einer
zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg.
Zur Beförderung von 9 Personen einschließlich dem Fahrer.
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Voraussetzungen
Mindestalter:
18 Jahre,
oder 17 Jahre ( BF17* )
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: AM, L
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
B196 - Motorrad mit dem Autoführerschein
Kleinkraftrad - 125er
Hubraum: Max. 125 ccm
Leistung: Max. 11 kW
Verhältnis von Leistung zu Gewicht: Max. 0,1 kW/kg
Voraussetzungen:
Mindestalter:
25 Jahre
5 Jahre in Besitz des Autoführerscheins
4 Theorieunterrichte (á 90 Min.)
Min. 5 Fahrstunden (á 90 Min.)
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Klasse B ( 5Jahre)
*BF17
- Begleitetes Fahren ab 17 Jahren -
Bei dieser Klasse dürft Ihr den Führerschein schon mit 17 Jahren machen.
Dies erfordert mindestens eine eingetragene Begleitperson, die mit Euch im Auto sitzt, wenn Ihr dieses fahren möchtet.
Voraussetzung für die Begleitperson:
Mindestens 30 Jahre alt
Min. 5 Jahre in Besitz des Führerscheins der Klasse B
Max. 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg)
weniger als 0,5‰ (Promille) während der Begleitfahrt
Habt Ihr noch fragen?